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Besteuerung der Riester Rente
Sonntag, 18. Januar 2009

Wieviel Steuer wird für eine Riester Rente fällig?

Riester Altersvorsorgeverträge werden allesamt nachgelagert besteuert. Einzahlungen sind steuerfrei, Auszahlungen sind steuerpflichtig.

Im Klartext heisst das: In der Ansparphase (die Zeit in der man Beiträge einzahlt) ist der gesamte Vertrag steuerfrei und man muss keine Abgaben zahlen. Alle Sparraten fliessen ohne Steuerabzüge in den Riester-Vertrag.

Dafür werden in der Rentenphase (die Zeit in der man seine private Rente erhält) die Auszahlungen versteuert. Man muss die Rente die man aus seinem Riestervertrag erhält mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.




Riester Rente und Abgeltungssteuer

Alle Riester Verträge sind von der Abgeltungssteuer befreit. Auf die Kapitalerträge, die man aus einem Riester Altersvorsorgevertrag erhält, muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.


Vorteile der nachgelagerten Besteuerung: Man profitiert hier doppelt. Da die Beiträge nicht besteuert werden, kann das gesamte eingezahlte Kapital Zinsen und Zinseszinsen erwirtschaften. Dies sorgt für einen kräftigen Renditezuwachs, was die Privatrente erhöht. Je länger die Laufzeit des Vertrages ist, umso stärker wirkt sich dieser Effekt aus.

Im Ruhestand ist der Steuersatz eines Rentners/einer Rentnerin fast immer geringer als in Zeiten in denen man sozialversicherungspflichtig tätig war. Eine Besteuerung im Rentealter ist für denjenigen der Rente bezieht also fast immer die günstigere Variante da, durch den niedrigeren Einkommenssteuersatz, die Abgabenhöhe im Vergleich zu Zeiten der Erwerbstätigkeit sinkt. Einfacher gesagt: Als Rentner muss man weniger Steuern zahlen als in Zeiten in denen man Arbeiter/Angestellter war.




Ausnahmefall Wohn-Riester

Die Eigenheimrente genannt „Wohn Riester“ stellt unter den Riester Altersvorsorgen eine Ausnahme bzgl. Der Besteuerung dar. Denn bei dieser Riester-Art erhält man keine Rente ausgezahlt. Demnach hat man im Alter nichts was man versteuern könnte. Damit kein Riester Sparer bevorzugt oder benachteiligt wird, gilt für Nutzer von Wohn Riester folgende Steuer-Regelung:

Das Finanzamt führt ein rechnerisches Konto auf dem alle Leistungen festgehalten werden die man im Zusammenhang mit Wohn Riester erhält und mit 2% verzinst. Dazu zählen z.B. die Riester Zulagen, Zinsen, Tilgungsleistungen für Baukredite oder auch Kapitalentnahmen aus bestehenden Riester Verträgen.

Auf diesem Wohnförderkonto wird nicht wirklich Geld eingezahlt, sondern lediglich zusammengerechnet was man im Laufe der Zeit an Leistungen im Zusammenhang mit Wohn Riester erhält. Sobald die Rentenphase des Sparers beginnt wird auf den zusammengekommenen Betrag Steuer fällig. Die Höhe ist wie bei allen anderen Riester Verträgen die des persönlichen Einkommenssteuersatzes.




Zur Begleichung des Steuerschuld gibt es hier zwei Möglichkeiten. Zum einen die Ratenzahlung. Hier kann man die zu zahlenden Steuern über 28 Jahre verteilt in gleichen Raten zurückzahlen. Die günstigere Variante ist allerdings die Steuerschuld auf einmal zu begleichen. Denn in diesem Falle erhält man vom Staat 30% Rabatt und spart zusätzlich.




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