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Riester Versicherungen mit Fonds

Fondsgebundene Rentenversicherung mit Riester Förderung



Eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung wird auch als Riester-Fondspolice bezeichnet. Sie kombiniert eine Private Rentenversicherung mit einem Fonds-Sparplan. Denn das Geld des Sparers fliesst zum Grossteil in Invesmtentfonds. Die Vertragsgundlage bleibt jedoch die einer Versicherung. Das ist ein Nachteil für den Kunden. Denn Versicherungen sind teurer und unflexibler als Sparpläne.



Ein Teil der eingezahlten Beiträge und Förderungen wird in Renten-, Garantie- und Geldmarkt oder Aktienfonds eingezahlt. Ein restliche Teil wird in sicheren Wertpapieren angelegt, die das Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft darstellen. Dies ist bei Riester-Verträgen Pflicht, denn der Versicherer muss dem Kunden bei Vertragsende mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen wieder auszahlen können.


Fondspolicen bieten den Vorteil, das man weitaus mehr Fonds zur Auswahl hat als bei einem reinen Fondssparplan, das man die Fonds öfter wechseln kann und das man den Wechsel bei vielen Anbietern selbst bestimmen kann. Das ist bei reinen Fondsspaplänen nicht so.

Zu den eigenen Einzahlungen spendiert der Staat die Riester-Zulagen in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Wer Kinder hat bekommt mehr: Für jedes Kind bekommt der Sparer nochmals 184 Euro pro Jahr. Um die Zulagen zu bekommen, muss man 4% seines jährlichen Bruttogehaltes in den Vertrag einzahlen und förderberechtigt sein (Wer wieviel Zulagen bekommt).




Je nach Vertrag kann nur ein Teil der Beiträge in Aktienfonds investiert werden oder fast alles (Ein kleiner Teil muss wie bereits erwähnt zur Absicherung in festverzinsliche Anlagen investiert werden). Aktien sollen die gewünschte hohe Rendite erbringen. Je mehr Aktienfonds man im Vertrag hat, umso besser sind die Chancen auf eine hohe Rendite.


In welcher Höhe in Aktien investiert wird, hängt vorrangig davon ab, ob man eher eine sichere Vertragsvariante gewählt hat oder ob sich diese eher an einer hohen Rendite orientiert. Bei dieser dynamischen Variante können zeitweise bis zu 100 Prozent der Beiträge in Aktienfonds liegen. In regelmäßigen Abständen wird dabei die Börsenlage eingeschätzt und das Kapital bei erwarteten negativen Entwicklungen in sichere Anlageprodukte umgeschichtet.



Wer dies nicht möchte, sollte sich für eine statischere Variante entscheiden. Hier wird nur ein sehr kleiner Teil der Beiträge in Aktienfonds investiert und ein Grossteil der Einzahlungen in sicheren Wertpapieren investiert. Diese können aber dann auch bei einer günstigen Börsenentwicklung nicht in Fonds umgeschichtet werden. Wer ohnehin kein Risiko eingehen möchte, dem ist eher eine normale Riester Rentenversicherung ohne Fonds zu empfehlen. Damit geht man kein Risiko ein, denn diese Variante grantiert eine bestimmte Verzinsung.


Eine Riester-Fondspolice unterliegt grundsätzlich, wie alle Riester Renten, immer einer Kapitalerhaltungsgarantie. Das bedeutet, dass zu Beginn der Rentenzahlungen wenigstens das Kapital vorhanden sein muss, das durch Beiträge und Riester-Zulagen eingezahlt wurde. Ein Verlustrisiko muss also nicht eingegangen werden. Wählt man eine statische Fondspolice, könnte man ebenso gut in einen Riester-Banksparplan investieren, da es immer mehr in Richtung Festzinsen geht, je höher der statische Anteil einer Fondspolice ist.




Wer eine sehr renditeorientierte Variante gewählt hat, kann für die letzten Jahre der Laufzeit eine Gewinnsicherung vereinbaren. Dies bedeutet, dass bis dahin erzielte Gewinne festgeschrieben werden. So wird das Risiko minimiert, dass noch kurz vor Schluss die über lange Jahre erzielten Gewinne verloren gehen könnten und die Sparer nur noch eine minimale Rendite erreichen. Ist das Rentenalter schließlich erreicht, kann man sich maximal 30 Prozent des gesamten aufgelaufenen Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Der Rest wird in monatlichen Raten als Rente ausgezahlt. Ebenso ist es möglich, sich nur eine monatliche Rente auszahlen zu lassen, ohne die Einmalzahlung in Anspruch zu nehmen.



Die Vorteile der Fondspolice: Hartz 4 sicher und Renditestark...inkl. Kapitalgarantie

Der wohl wichtigste Vorteil der Fondspolice ist, dass eine enorme Rendite erzielt werden kann. Je mehr Aktienfonds ein Vertrag enthält, desto höher ist auch die erzielbare Rendite. Allerdings sollte man sich stets dessen bewusst sein, dass diese nicht garantiert ist. Der Sparer trägt bei Fondsversicherungen das volle Risiko. Lediglich die Riester-Gesetze geben dem Kunden etwas Schutz: Nach deutschem Recht besteht für Riesterverträge eine Kapitalerhaltungsgarantie, sodass Verluste bei der Fondspolice nicht möglich sind. Es bleiben also immer wenigstens die eingezahlten Beiträge und Zulagen erhalten, unabhängig von den Entwicklungen auf den Aktienmärkten.


Fondspolicen bieten außerdem eine enorme Auswahl an Fonds, die bei den meisten Verträgen mehr oder weniger flexibel selbst ausgewählt werden können. Häufig können diese auch später noch manuell geändert werden, was aber meist mit Gebühren verbunden ist.



Zudem bieten Riester-Fondspolicen finanzielle Vorteile. Falls kein geförderter Vertrag vorliegt, können die bereits angesprochenen Steuererleichterungen im Rentenalter in Anspruch genommen werden (Halbeinkünfteverfahren). Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können die staatlichen Riester-Förderungen in Anspruch genommen werden. Allerdings werden die späteren Auszahlungen dann voll besteuert.

Seit 2008 erhalten ledige Beitragszahler pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro als Förderung. Wenn der Beitragszahler verheiratet ist, bekommt er für seinen Partner weitere 154 Euro. Pro Kind erhält der Versicherte zusätzliche 185 Euro Förderung. Besonders lohnenswert ist die Riester-Rente daher für verheiratete Personen mit Kindern. Während ein Lediger ohne Kinder lediglich 154 Euro Förderung erhält, kann sich ein Verheirateter mit drei Kindern über eine satte Förderung von 863 Euro freuen.


Ein weiterer Vorteil einer Riester Fondspolice ist, dass die eingezahlten Beiträge sicher vor Pfändungen oder Hartz IV sind. Dies bedeutet, dass die Altersvorsorge nicht aufgelöst werden muss, bevor Hartz IV bezogen werden kann. Ebenso kann die aufgelaufene Summe nicht gepfändet werden.


Die Nachteile einer Fondspolice

Einer der größten Nachteile der Riester-Fondspolice sind die überdurchschnittlich hohen Kosten, die anfallen. Darauf wird auch im nächsten Kapitel noch genauer eingegangen. Diese Kosten machen Fondspolicen im Vergleich zu anderen Anlageprodukten sehr unattraktiv. Nur sehr wenige Varianten können tatsächlich uneingeschränkt empfohlen werden. Hinzu kommt, dass eine Fondspolice im Alter voll besteuert werden muss. Es muss jedoch nicht der komplette aufgelaufene Betrag auf einmal versteuert werden, sondern jeweils nur der Teil, der auch ausgezahlt wird.


Auch wenn eine Fondspolice eine Kapitalerhaltungsgarantie beinhaltet, gibt es immer das Risiko, dass die aufgelaufenen Erträge kurz vor Schluss durch einen Börsencrash verloren gehen. Diesem Risiko kann man nur begegnen, indem eine Gewinnsicherung vereinbart wird.



Ebenso nachteilig an einer Riester-Fondspolice ist, dass man kein Wahlrecht bezüglich dessen hat, was mit der angesparten Summe geschehen soll. Es kann zwar knapp ein Drittel der Summe als Einmalzahlung bezogen werden, doch der Rest muss immer als Rente ausgezahlt werden. Ein Kapitalwahlrecht, wie es bei einigen anderen Anlageformen möglich ist, kann bei der Riester-Fondspolice nicht vereinbart werden.


Die Kosten von Fondspolicen

Für Fondspolicen fallen je nach Anbieter Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Die Posten sind jedoch bei allen Versicherern die gleichen. Schon beim Vertragsabschluss werden Kosten belastet. Diese belaufen sich auf ein bis vier Prozent von der Beitragssumme. Je nach Anbieter werden diese auf die ersten fünf oder acht Jahre verteilt.


Aber auch für Einzahlungen in den Vertrag werden Gebühren fällig. Bei einmaligen, zusätzlichen Zuzahlungen behält der Versicherer bis zu 13 Prozent für sich. Bei der Einzahlung von Zulagen kann dieser Anteil sogar bis zu 16 Prozent betragen. Auch die regelmäßigen Beitragszahlungen unterliegen Gebühren, allerdings sind diese um einiges niedriger. Zusätzlich werden dem Vertrag jedes Jahr Verwaltungskosten in Höhe von bis zu 3,65 Prozent auferlegt, die für die Verwaltung der Fonds und des Vertrages und für die Depotführung verwendet werden. Je nach Anbieter können weitere individuelle Zuschläge dazukommen.


Zielgruppe der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung

Abschließen kann eine Fondspolice selbstverständlich jeder, allerdings ist es nicht für alle Personen gleichermaßen rentabel. Je jünger man beim Einstieg ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für eine attraktive Rendite. Es vergeht in diesem Fall nämlich noch sehr viel Zeit bis zum Renteneintritt, in der einzelne Börsenschwankungen wieder ausgeglichen werden können. Allgemein wird davon ausgegangen, dass sich die Riester-Fondspolice für Versicherte bis 40 Jahre lohnt. Aber auch danach ist die Fondspolice durch die attraktive Förderung vom Staat durchaus rentabel.


Allerdings sollte man vor dem Abschluss überprüfen, ob man zulagenberechtigt ist. Selbständige haben keinen Anspruch auf die Riester-Förderung. Diese können keine Riester-Rentenversicherung abschließen. Natürlich haben diese aber auch die Möglichkeit, eine ungeförderte Fondspolice abzuschließen und so von den Steuervorteilen im Alter zu profitieren. Wenn der Anleger zum Rentenbeginn über 60 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat, wird anstelle der Vollbesteuerung nur die Hälfte der Auszahlungen besteuert.

Preiswerte Alternativen zu einer fondsgebundenen Versicherung

Als preiswerte Alternative zur Fondspolice zählt der Fondssparplan. Auch dabei handelt es sich um ein förderfähiges Riester-Produkt, das allerdings wesentlich niedrigere Kosten verursacht. Kosten für den Vertragsabschluss fallen bei den meisten Anbietern überhaupt nicht an. Einige wenige Anbieter berechnen einen Kostenanteil von fünf bis sechs Prozent von der Beitragssumme.



Es halten sich die Kosten pro Einzahlung in Grenzen. Für eine Beitragseinzahlung werden maximal fünf Prozent verrechnet, häufig aber viel weniger. Die jährlichen Verwaltungskosten fallen auch bei Fondssparplänen an, allerdings betragen sie hier nur günstige 0,4 bis 2,1 Prozent.


Es lässt sich festhalten, dass die Kosten für Fondspolicen in allen Bereichen wesentlich höher sind als für Fondssparpläne. Schon allein durch diesen Gesichtspunkt können Fondspolicen nahezu als unrentabel angesehen werden. Gleichzeitig bietet ein Fondssparplan genau die gleichen Vorteile wie eine Fondspolice. Die Empfehlung lautet daher ganz klar auf den Abschluss eines Fondssparplans.




Zu teure Verträge loswerden

Viele Sparer stellen erst viel zu spät fest, dass sie in eine auf Aktienfonds basierende Anlage einzahlen. Dies liegt daran, dass viele Versicherungsvertreter darauf aus sind, Fondspolicen zu verkaufen, da diese sehr hohe Provisionen bringen. Hierfür sind einige sogar bereit, ihre Kunden anzulügen. Das ergaben Tests und Untersuchungen der Stiftung Warentest. Häufig wird einfach verschwiegen, dass es sich um eine Fondspolice handelt. Ebenso werden oft die Argumente auf den Tisch gebracht, dass eine Fondspolice nur gering mit Gebühren belastet werde und dass die Erträge steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Diese Behauptungen sind jedoch leider schlichtweg falsch.


Kündigung teuer und nicht zu emfehlen:
Wenn man feststellt, dass man eine teure Fondsversicherung abgeschlossen hat und diese nicht mehr möchte, sollte man diese nicht Fall kündigen. In diesem Fall käme nämlich nur der Betrag zur Auszahlung, der nach Abzug aller bereits aufgelaufenen Kosten noch übrig ist. Da bleibt häufig nicht mehr viel, vor allem, wenn der Vertrag in den ersten Jahren der Laufzeit gekündigt werden soll. Denn gerade in den ersten Jahren stottert der Kunde mit seinen Beiträgen noch die Kosten ab und zahlt nur wenig in den Vertrag ein. Wer innerhalb der ersten 5-8 Jahre seinen Vertrag kündigt, kann sich glücklich schätzen wenn er die Hälfte seines eingezahlten Geldes wieder zurück bekommt. Besser man versucht den Vertrag Beitragsfei zu stellen.





Zudem kann es passieren, dass die Kündigung zufällig auf einen Zeitpunkt fällt, an dem es der Börse schlecht geht. Dann macht diese Situation den Rest des eingezahlten Geldes zunichte. Zudem müssten bei einer Kündigung des Vertrages auch die bereits erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden. Es lohnt sich daher nicht, die alte Versicherung zu kündigen und das angesparte Geld zu einer neuen Versicherung mitzunehmen, da eben häufig nicht viel übrig bleibt.


Vertrag Beitragsfrei stellen:
Stattdessen sollte der Sparer seinen Vertrag beitragsfrei stellen. Dies bedeutet, dass der Vertrag (und damit auch das eingezahlte Geld) weiterhin bestehen bleibt, aber keine weiteren Einzahlungen mehr geleistet werden. Die Kapitalerhaltungsgarantie gilt für den Vertrag auch weiterhin und sorgt so dafür, dass der Versicherer bis zum Ende der Laufzeit für einen Ausgleich sorgen muss. Im Alter werden dann die eingezahlten Beiträge wie gewöhnlich ausgezahlt. Während Sie also bei einer Kündigung unter Umständen nur einen Bruchteil des eingezahlten Kapitals zurückerhalten hätten, erhalten Sie bei einer Beitragsfreistellung die volle Summe und eventuell sogar auch noch erwirtschaftete Überschüsse, nur eben wesentlich später.

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