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Hauskauf und Eigentumswohnung
Samstag, 19. Dezember 2009

Altersvorsorge mit Immobilien


Die eigenen vier Wände sind eine sehr effektive und auch beliebte Möglichkeit sich im Alter finanziell unabhängiger zu machen. Denn mit schuldenfreien Immobilie spart man sich im Rentenalter die Kosten für Miete bzw. Rate für die Immobilienfinanzierung. Aber auch die Rendite einer Immobilie kann sich sehen lassen. Bei entsprechender Lage kann eine Wertsteigerung von 5-6% pro Jahr erreicht werden. Gleichzeitig ist die eigene Immobilie inflationsgeschützt.


Zur Altersvorsorge sind Immobilien vor allem dann nützlich wenn man selbst darin lebt. Zwar ist es theoretisch auch möglich eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu vermieten um Im Alter von den Mieteinnahmen zu leben, jedoch ist hierbei das Risiko sehr hoch. Die Gefahr von Mietausfall und damit verbundenen Leerstand ist hoch. Finanziell lohnt sich das vermieten einer Immobilie nur für Personen die bereits Ihren Sparerfreibetrag ausgereizt haben.



Ein Haus oder eine Eigentumswohnung wird vom Staat als Altersvorsorge gefördert. Der Staat zahlt im Rahmen von Wohn-Riester dem Immobilieneigentümer Zuschüsse in Höhe der Riester Zulagen. Man bekommt die Zuschüssen allerdings nur, wenn man die Immobilie selbst bewohnt, und die eigenen vier Wände nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft/fertiggestellt worden sein.




Durch Die Eigenheimförderung ist es möglich staatlich geförderte Riester-Verträge abzuschliessen die auf lange bzw. mittelfristige Sicht bei der Immobilienfinanzierung zu helfen. Hierzu zählen z.B. Riester Bauspartverträge. Aber jede auch jeder andere RiesterRente kann man besparen und das angesparte Kapital zum tilgen eines Immobilenkredites oder einer Baufinanzierung nutzen.
NMerh zum Thema: Wohn Riester


Problemfall Hartz IV:


Derzeit muss eine Immobilie zu Geld gemacht werden, wenn man arbeitslos wird und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beantragen möchte. Hartz 4 bekommt man erst überwiesen wenn man das Eigenheim zu Geld gemacht hat und den Erlös, bis auf den Mindestbehalt, zum Leben verbraucht hat.


Wer nicht verkaufen möchte, der kann die Immobilie in Höhe der Hartz 4 Leistungen beleihen. Das heisst: Man bekommt von der Arbeitsagentur dann zwar Arbeitslosengeld 2 überwiesen, dies wird jedoch als Darlehen gewährt. Man muss das Arbeitlosengeld also zurück zahlen.



Muss man Hartz4 beantragen, dann darf man die eigenen vier Wände wenn die Immobilie und das zugehörige Grundstück von der Grösse her „angemessen“ ist. Wie gross das im Detail ist, hängt laut Bundesagentur für Arbeit von den örtlichen Gegebenheiten ab. Man kann sich also nur an Richtwerten und Urteilen orientieren. Das Bundessozialgericht hat am 7.11.2006 den Rahmen für die Angemessenheit der Immobilie gesteckt (Aktenzeichen B 7b AS 2/05 R): 1-2 Personen dürfen z.B. bis zu 80 Quadratmeter grosse Eigentumswohnung oder ein bis zu 90 Quadratmeter grosses eigenes Haus bewohnen.
Ein vier Personenhaushalt hingegen, hat maximal mit einer 120 Quadrat-Meter Wohnung auszukommen. Beim Haus dürfen es ca. 130 sein. Für jede Person mehr im Haushalt können 20 Quadratmeter addiert werden.


Die derzeitige Regierung aus CDU und FDP hat eine umfassende Reform der Arbeitslosengeld 2 Gesetze angekündigt. Der Eigenbehalt soll im Zuge diese Änderungen Erhöht werden und die selbstbewohnte Immobilie soll komplett aus der Berechnung herausfallen. Das heisst: Sollte man Hartz 4 beantragen müssen, dann wird die eigene Wohnung oder das Haus nicht mehr als Vermögen angesehen. Dies trägt zum besonderen Schutz der Immobilie als Altersvorsorge und schafft ein wieteres Argument sich ein Eigenheim zuzulegen.

Wann diese Änderungen in Kraft treten ist derzeit noch unklar, wird aber zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht.



Themenverandte Beiträge:
Bauspaverträge für die Altersvorsorge



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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 19. Dezember 2009 )
 

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