Immobilien | Hauskauf und Eigentumswohnung |
| Samstag, 19. Dezember 2009 | |
Altersvorsorge mit Immobilien
Die eigenen vier Wände sind eine sehr effektive und auch beliebte Möglichkeit sich im Alter finanziell unabhängiger zu machen.
Denn mit schuldenfreien Immobilie spart man sich im Rentenalter die Kosten für Miete bzw. Rate für die Immobilienfinanzierung. Aber auch die Rendite einer Immobilie kann sich sehen lassen. Bei entsprechender Lage kann eine Wertsteigerung von 5-6% pro Jahr erreicht werden. Gleichzeitig ist die eigene Immobilie inflationsgeschützt.
Ein Haus oder eine Eigentumswohnung wird vom Staat als Altersvorsorge gefördert. Der Staat zahlt im Rahmen von Wohn-Riester dem Immobilieneigentümer Zuschüsse in Höhe der Riester Zulagen. Man bekommt die Zuschüssen allerdings nur, wenn man die Immobilie selbst bewohnt, und die eigenen vier Wände nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft/fertiggestellt worden sein.
Durch Die Eigenheimförderung ist es möglich staatlich geförderte Riester-Verträge abzuschliessen die auf lange bzw. mittelfristige Sicht bei der Immobilienfinanzierung zu helfen. Hierzu zählen z.B. Riester Bauspartverträge. Aber jede auch jeder andere RiesterRente kann man besparen und das angesparte Kapital zum tilgen eines Immobilenkredites oder einer Baufinanzierung nutzen. NMerh zum Thema: Wohn Riester Problemfall Hartz IV:
Derzeit muss eine Immobilie zu Geld gemacht werden, wenn man arbeitslos wird und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beantragen möchte. Hartz 4 bekommt man erst überwiesen wenn man das Eigenheim zu Geld gemacht hat und den Erlös, bis auf den Mindestbehalt, zum Leben verbraucht hat.
Ein vier Personenhaushalt hingegen, hat maximal mit einer 120 Quadrat-Meter Wohnung auszukommen. Beim Haus dürfen es ca. 130 sein. Für jede Person mehr im Haushalt können 20 Quadratmeter addiert werden. Die derzeitige Regierung aus CDU und FDP hat eine umfassende Reform der Arbeitslosengeld 2 Gesetze angekündigt. Der Eigenbehalt soll im Zuge diese Änderungen Erhöht werden und die selbstbewohnte Immobilie soll komplett aus der Berechnung herausfallen. Das heisst: Sollte man Hartz 4 beantragen müssen, dann wird die eigene Wohnung oder das Haus nicht mehr als Vermögen angesehen. Dies trägt zum besonderen Schutz der Immobilie als Altersvorsorge und schafft ein wieteres Argument sich ein Eigenheim zuzulegen. Wann diese Änderungen in Kraft treten ist derzeit noch unklar, wird aber zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht.
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