Kapitallebensversicherungen – Alternativen zu Kündigung und Verkauf
Der Abschluss einer Kapital-lebensversicherung ist eine Entscheidung von recht großer Tragweite. Denn anders als bei der reinen Lebensversicherung wird nicht nur der vorzeitige Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert, zusätzlich wird ein Kapital aufgebaut. Dementsprechend sind auch die Beiträge für eine solche Police deutlich höher als die einer reinen Risikolebensversicherung. Neben den Kosten für den Risikoschutz fallen die Maklerprovisionen, Abschlussgebühren, laufende Verwaltungskosten und natürlich die Beträge für den Kapitalaufbau an.
Was in wirtschaftlich guten Zeiten kein Problem erscheint, kann sich in manchen Lebenslagen zum finanziellen Stolperstein für den Versicherten entpuppen. Oft ist es eine finanzielle Notlage, die Versicherungsnehmer über die Fortführung ihrer Police nachdenken lässt. Diese jedoch kann viele Gesichter haben. Oft sind Kredite und Darlehen abzuzahlen, jedoch auch das Abrutschen in die Arbeitslosigkeit lässt die zu zahlenden Versicherungsbeiträge zu riesigen Hürden werden. Manch einer benötigt Geld, um sich private Wünsche zu erfüllen, oder eine veränderte persönliche Situation macht die Fortführung der Lebensversicherung unnötig. Menschen, die eine Kapitallebensversicherung als Geldanlage nutzen, werden möglicherweise andere, rentablere Anlageformen entdecken, zu deren Gunsten sie die Kapitallebensversicherung aufgeben möchten.
Ankaufen lassen statt kündigen kann hohe Summen sparen
Noch vor wenigen Jahren galt die Kündigung der Police als einzig probates Mittel, um den fortlaufenden Beiträgen zu entkommen. Diese jedoch hat einen Haken – sie ist für den Versicherungsnehmer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Denn die Assekuranz erhebt im Falle einer Kündigung erhebliche Stornogebühren. Der von der Versicherungsgesellschaft festgelegte Rückkaufswert liegt deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
Eine Lösung für dieses doch recht teure Problem bieten Finanzunternehmen, die sich auf den Ankauf von Kapitallebensversicherungen spezialisiert haben. Sie erstatten dem eingetragenen Versicherungsnehmer einen Teil seiner bisher eingezahlten Beiträge und bekommen dafür die Police überschrieben. Die Versicherungskäufer zahlen weiterhin die monatlichen Raten an die Versicherung, der Vertrag bleibt also bestehen. Kommt es zu einer Auszahlung, streichen die Versicherungskäufer die meist recht hohen Überschussbeteiligungen und den Schlussgewinnanteil ein. Die Vorteile eines Verkaufs für den eigentlichen Versicherungsnehmer liegen auf der Hand. Zunächst bekommt er einen höheren Betrag ausgezahlt, als es der Rückkaufwert der Versicherungsgesellschaft bei einer Kündigung vorsieht. Das Geld erhält er steuerfrei, da es keine Kapitaleinnahme im eigentlichen Sinn darstellt sondern lediglich angespartes Geld ist. Zudem bleibt der Risikoschutz im Falle des vorzeitigen Ablebens erhalten, schließlich ist die Police namentlich auf den eigentlichen Versicherungsnehmer ausgeschrieben.
Jedoch hat der Verkauf der Police auch Nachteile
Verstirbt der eingetragene Versicherungsnehmer vorzeitig, so bekommen seine Hinterbliebenen die eingetragene Summe nicht in vollem Umfang ausgezahlt. Schließlich hat der Versicherungskäufer auch Beiträge eingezahlt, und die holt er sich durch Abzug von der Versicherungssumme zurück. Zudem werden bei weitem nicht alle Versicherungspolicen aufgekauft. Oft werden Policen, die von der Assekuranz mit einem relativ hohen Rückkaufwert bedacht wurden, abgelehnt. Der Grund dafür liegt darin, dass der Versicherungskäufer zunächst verhältnismäßig viel Geld in die Hand nehmen muss, um die Police zu erwerben – auf diese Weise verringert sich seine Gewinnspanne drastisch. Zudem sollte niemand glauben, dass er mit dem Verkauf seiner Police tatsächlich ein Gewinngeschäft macht.
Denn neben den Einbußen bei den monatlichen Beiträgen werden zudem sämtliche Zinserträge an den Versicherungskäufer überschrieben. Wer sich dennoch für einen Verkauf entscheidet, sollte nicht dem erstbesten Angebot vertrauen. Mittels eines einfachen Antrags kann sich der Versicherte bei verschiedenen Käufern von Policen ein Angebot einholen – unverbindlich und vor allem kostenlos. Dann sollte sorgfältig geprüft werden, welcher Versicherungskäufer letztlich den Zuschlag bekommt.
Sowohl eine Kündigung der Kapitallebensversicherung als auch ein Verkauf der Police bedeuten letztlich den Verlust der oft lukrativen Zinseinnahmen sowie der Überschussbeteiligungen. Denn nur wer tatsächlich bis zum Schluss durchhält, kann sich den stattlichen Schlussgewinnanteil sichern. Und dieser ist schließlich beim Abschluss der Versicherung eines der entscheidenden Kriterien gewesen, tatsächlich eine kapitalbildende Lebensversicherung zu unterschreiben. Wer auch in Krisenzeiten genau die Alternativen abwägt, kann es durchaus bis zum Ende der Laufzeit schaffen. Denn auch für finanzielle Durststrecken gibt es einige Optionen.
Eine davon ist das Policendarlehen. Wie der Name bereits sagt, wird es einem Inhaber einer Versicherungspolice gewährt. Kreditgeber ist die Versicherungsgesellschaft selbst, schließlich hat sie die bisher eingezahlten Beiträge als Sicherheit. Demzufolge wird die Höhe eines Policendarlehens niemals den festgelegten Rückkaufswert übersteigen. Kündbar ist das Policendarlehen jederzeit und ohne Frist, Voraussetzung dafür ist jedoch die Rückzahlung der gesamten Kreditsumme. Spätester Zeitpunkt der Rückzahlung ist die Fälligkeit der Versicherung. Dann jedoch wird die ausgezahlte Versicherungssumme mit dem Darlehen verrechnet. Der Nachteil des Policendarlehen ist der relativ hohe Zinssatz. Da er deutlich den Policen-Zins übersteigt, empfiehlt sich ein solches Darlehen nur zur kurzfristigen Überbrückung eines finanziellen Engpasses.
Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, ihre Police beitragsfrei zu stellen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Beiträge mehr eingezahlt, der Vertrag wird sozusagen eingefroren. Die so monatlich eingesparten Mittel können für eine anderweitige Geldanlage oder aber zur Tilgung von Krediten verwendet werden. Am Ende der Versicherungslaufzeit ist die ausgezahlte Summe jedoch um die nicht gezahlten Beiträge sowie um deren Verzinsung geringer. Nachteilig wirkt sich die Beitragsfreistellung auch auf den Risikoschutz aus. Abhängig vom Versicherungsunternehmen wird die vereinbarte Summe nur anteilig ausgezahlt oder der Risikoschutz ruht gänzlich. Eine Rückkehr in die alten Vertragsmodalitäten ist nicht immer gewährleistet, hier muss der Versicherungsnehmer auf die Kulanz seiner Versicherung hoffen. Deshalb wird eine Beitragsfreistellung oft auch als „halber Ausstieg“ bezeichnet. An den Überschüssen ist der Versicherungsnehmer trotzdem bis zum Ende der Laufzeit beteiligt, wenn auch nur anteilig. Ebenso wird sein angespartes Kapital über die volle Laufzeit verzinst. Die Möglichkeit, eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei zu stellen, wird von manchen Versicherern nur mit einer Einschränkung gewährt – der Versicherte muss bereits einen Mindestbetrag angespart haben.
Nicht selten wird bei Vertragsabschluss eine Dynamik vereinbart. In Aussicht auf bessere Verdienste im Alter wird eine Erhöhung der Beiträge nach ein paar Jahren vereinbart. Entwickelt sich das Gehalt des Versicherungsnehmers nicht im erhofften Umfang, so können steigende Beiträge mit der Zeit den finanziellen Spielraum einengen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Dynamik nachträglich streichen zu lassen oder zumindest zeitweilig auszusetzen. Diesen Dienst lassen sich Versicherer mitunter bezahlen.
Ebenso verhält es sich mit der Zahlweise. Die für den Versicherungsnehmer günstigste Zahlung ist die jährliche. Wer jedoch eine Jahresrate nur schwer aufbringen kann, sollte sich auch im Nachhinein auf die monatliche oder quartalsweise Zahlung festlegen.
Wer sein Sparziel um jeden Preis erreichen will, hat im Notfall die Möglichkeit, die Laufzeit der Versicherung zu verlängern. Der große Vorteil dieser Maßnahme besteht in der verringerten monatlichen Belastung. Zudem bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Nachteilig ist die verzögerte Fälligkeit. Der Versicherungsnehmer kommt erst zu einem späteren Zeitpunkt an sein erspartes Kapital und die Überschussbeteiligungen. Dasselbe Ziel hat die Verringerung der Sparsumme. Auch hier wird die monatliche Belastung durch Versicherungsbeiträge geringer. Die Versicherungsdauer bleibt unverändert, nur die anvisierte Sparsumme wird nach unten korrigiert. Damit verbunden ist jedoch auch eine Verringerung der Versicherungssumme. Im Falle des vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers würde den Hinterbliebenen eine anteilig geringere Summe ausgezahlt werden.
Eine sehr kurzfristige Option ist die Zahlung ohne Sparprämie, die jedoch nicht von allen Versicherern angeboten wird. Dabei zahlt der Versicherte weiterhin die Kosten für die Verwaltung und für den Risikoschutz und bleibt damit über die gesamte Dauer versichert. Kurzzeitig jedoch setzt er die Zahlungen der kapitalbildenden Sparprämien aus, die jedoch den größten Teil der Beiträge ausmachen. Diese Option ist geeignet, um einen kurzzeitigen Engpass zu überwinden und trotzdem den Versicherungsschutz zu erhalten.
Je länger eine Lebensversicherung bereits läuft, umso größer sind die Verluste bei Verkauf oder Kündigung. Denn es sind die Überschüsse, welche die größte Rendite ausmachen. Wer mit einer bereits sehr lange laufenden Versicherung in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann eine kurze Zeit die Beiträge aus den bis dahin erzielten Überschüssen bezahlen. Entsprechend verringert sich jedoch die Auszahlungssumme bei Ende der Versicherungslaufzeit.
Fazit: Verkauf, Kündigung oder duchahlten?
Zwar ist der Verkauf einer Kapitallebensversicherung günstiger als ihre Kündigung. Hier sind der weiterhin erhaltene Risikoschutz sowie der höhere Verkaufserlös die besten Argumente. Wirtschaftlich gesehen ist es jedoch am besten, die Versicherung bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu behalten. Letztlich liegt die Auszahlung der Versicherungssumme am Ende immer noch über dem Verkaufserlös. Den wirtschaftlichen Tücken und finanziellen Engpässen in den Jahren der Laufzeit kann man mit den verschiedenen Optionen begegnen, welche die Versicherungsgesellschaften bieten.
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