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Lebensversicherungen als Altersvorsorge
Donnerstag, 9. April 2009

Lebensversicherungen als Altersvorsorge:


Spricht man von Lebensversicherungen als Altersvorsorge so sind meist Kapitallebensversicherungen gemeint. Hier erhält man zum einen den Risikoschutz einer herkömmlichen Risiko-Lebensversicherung (die Versicherung zahlt bei Tod des Versicherten eine Todesfallsumme), zum anderen wird gleichzeitig Geld im Vertrag angespart, verzinst und bei Vertragsende als Einmalzahlung wieder ausgezahlt.


Lebensversicherungen sind sehr sicher, aber auch teuer, bieten wenig Rendite und die allgemeinen Versicherungsbedingungen lassen dem Kunden oft wenig Spielraum und Flexibilität (z.B. in punkto Beitragsstundung). Wirklich rentabel wird eine Lebensversicherung nur, wenn man den Vertrag bis zum Ende durchhält und seinen Beitrag immer pünktlich zahlt. Dies ist aber nicht die Regel: ca. 75% aller Verträge mit langen Laufzeiten werden vorzeitig gekündigt. Die gezahlten Abschlusskosten gehen dem Kunden dabei verloren.





Lebensversicherungen sind als Vorsorge fürs Alter wenig geeignet aber trotz dieser Tatsache für den langfristigen Vermögensaufbau beliebt. Fast kaum eine Personengruppe braucht wirklich eine Lebensversicherung um für später Geld anzusparen. Es bieten sich weitaus bessere Alternativen (z.B. Riester Versicherungen und Banksparpläne). Die einzigsten für die sich solch ein Vertrag evt. eignet sind Menschen die bereits Ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben. Sie können mit einer Lebensversicherung Steuern sparen wenn der Vertrag lange genug läuft. Wer seine Familie und Angehörigen absichern möchte, der sollte sich nach einer Versicherung ohne Kapitalaufbau umsehen (Risikolebensversicherung) und für den Vermögensaufbau separat sparen. Das ist billiger und man bleibt flexibel, da man Geldanlage und Risikoschutz voneinander trennt.




Rendite von Lebensversicherungen

Lebens-versicherungen werden, wie eine private Rentenversicherung und fondsgebundene Versicherungen, mit derzeit 2,25% Garantierzins angeboten. Dies ist der Mindestzins den die Versicherer gesetzlich garantieren müssen.

Wenn der Versicherungsanbieter kostengünstig arbeitet und das Geld seiner Kunden gewinnbringend am Kapitalmarkt anlegt, kommt zum Garantierzins noch ein Zinsbonus hinzu. Diesen Bonus nennt man Überschussanteil. Er gehört zum unsicheren Teil der Kapitalrendite, denn die Überschussanteile (werden jährlich ermittelt und gutgeschrieben) sind nicht garantiert. Je nach Versicherer und Vertrag kommen dadurch noch mal ca. 2-5% auf den Garantiezins drauf. In schlechten Zeiten auch mal weniger bis gar nichts.



Wie sich das Geld unterm Strich vermehrt,ist jedoch nicht nur von dem Garantiezins und den Überschüssen abhängig , sondern massgeblich auch von den Kosten, die dem Kunde aufs Auge gedrückt werden. Denn je mehr Gebühren der Sparer zahlen muss, umso weniger Geld bleibt von den gezahlten Beiträgen übrig um verzinst zu werden.


Kosten von Kapitallebensversicherungen

Zusammen mit privaten Rentenversicherungen (auch fondsgebundene) gehören Lebensversicherungen mit zu den teuersten Geldanlagen. Wer 30-40 Jahre monatlich 100 Euro investieren möchte, muss damit rechnen, das 2000-4000 Euro (je nach Anbieter und Vertrag) seiner Beiträge für Kosten und Abschlussgebühren drauf gehen. Diese werden mit den Sparraten in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit abgestottert.



Das die Abschlusskosten nur auf die ersten Jahre und nicht auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden hat gleich zwei negative Effekte. Zum einen wird die Rendite geschmälert, zum anderen wird eine frühe Vertragbeendigung unrentabel. Geld vermehrt sich am besten wenn man es möglichst lange anlegt. Dafür sorgen Zinsen und Zinseszinsen die jährlich entstehen.

Heisst: Die ersten Sparraten erbringen die meisten Zinsen. Jedoch wird von den anfänglichen Sparbeiträgen nur ein Teil verzinst, da zuerst noch die Kosten abgezogen werden. Erst nach einigen Jahren Laufzeit fällt der volle Beitrag zur Verzinsung an. Hohe Abschlusskosten und die, für den Kunden ungünstige Kostenverteilung auf die ersten Versicherungsjahre, führt zu einer geringeren Kapitalauszahlung.


Die hohe Kostenbelastung in den Anfangsjahren, macht den frühzeitigen Ausstieg aus der Versicherung schwer. Wer seinen Vertrag relativ früh kündigt, muss mit finanziellen Einbussen rechnen. Die Rückerstattung beträgt oft nur ein Bruchteil der gezahlten Beiträge. Erst nach mehreren Jahren Laufzeit steigt der Rückkaufswert bei Kündigung auf einen ansehnlichen Betrag.


Je höher die Versicherungssumme und je länger die Vertragslaufzeit, umso unrentabler wird der frühzeitige Ausstieg. Aus diesen Gründen sollte man Lebensversicherungen wirklich nur unterschreiben wenn man den vereinbarten Beitrag mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch aufbringen kann. Die Praxis zeigt das dies oft nicht der Fall ist. Ca. ¾ aller langjährigen Verträge werden verzeitig gekündigt.



Um Kapitalzuwachs möglichst gross zu halten sollte man mehrere Angebote bei verschiedenen Anbietern einholen. Zu jedem Angebot muss der Versicherer ein sogenanntes „Produktinformationsblatt“ aushändigen. Dieses enthält die wichtigsten Infos zum Vertrag. Unter anderem werden die Abschluss und Vertriebskosten genannt, Je geringer diese sind umso kostengünstiger arbeitet der Anbieter.

Steuern und Abgaben

Verträge die nach dem 31.12.2004 unterschrieben wurden:
Bei diesen Lebensversicherungen wird nur der Ertragsanteil versteuert. Das Heisst: Von der Kapitalauszahlung werden die Eigenbeiträge (alles was man selbst eingezahlt hat) abgezogen. Was übrig bleibt ist der Ertragsanteil. Erhält man Beispielswiese eine Auszahlungssumme von 80.000 Euro und hat selbst insgesamt 60.000 Euro eingezahlt, so beträgt der Ertragsanteil 20.000 Euro.


Hat der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden und ist der Versicherungsnehmer mindestens 61 Jahre alt, dann muss der Ertragsanteil nur zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. In obigem Beispiel wären dann 10.000 Euro mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.


Hat die Versicherung noch keine zwölf Jahre bestanden und/oder ist der Sparer noch keine einundsechzig, so werden die Erträge Abgeltungssteuerpflichtig. In obigem Beispiel müssen demnach dann von den 20.000 Euro, 25% (zzgl.evt Kirchensteuer und Soli, insgesamt also 28%) Abgeltungssteuer ans Finanzamt abgeführt werden.


Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden:
Ältere Verträge die noch vor dem 1.1.2005 unterschrieben wurden, sind unter bestimmten Vorraussetzungen komplett steuerfrei. Bedingung: Der Vertrag muss 12 Jahre gelaufen, und mindestens 5 Jahre bespart worden sein. Zusätzlich muss eine Todesfallsumme von mindestens 60% der Beitragssumme im Vertrag stehen. Ist dies nicht der Fall so werden für den Gewinn einer solchen Police Steuern in Höhe des persönlichen Steuersatzes fällig.


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