Click on the slide!

Zusatzrente

Private Rentenversicherung

Sichere Vorsorge mit privaten Rentenversicherungen

Click on the slide!

Riester Rente

Durch Zulagen und Steuervorteile vom Staat gefördert.

Besonders für Familien und Alleinerziehende geeignet. Die Varianten der Riester Altersvorsorge.

Click on the slide!

Private Rente

Varianten der privaten Altersvorsorge

Die Rente heranwachsen lassen. Altersvorsorge Möglichkeiten im Überblick.

Frontpage Slideshow (version 2.0.0) - Copyright © 2006-2008 by JoomlaWorks
index arrow Altersvorsorge News arrow Lebensversicherung muss nicht zwingend aufgelöst werden damit Hartz 4 fliesst
Lebensversicherung muss nicht zwingend aufgelöst werden damit Hartz 4 fliesst
Freitag, 8. Mai 2009

Lebensversicherung muss nicht zwingend aufgelöst werden bei Arbeitslosigkeit

Damit Hartz 4 gezahlt werden kann, muss ein Arbeitsloser Bürger nicht zwingend seine Lebensversicherung verkaufen. Eigentlich gilt: Im Falle eines Beantragung von Arbeitslosengeld II muss der Arbeitslose alle Vermögenswerte liquide machen und aufbrauchen, bevor Hartz IV fliesst. Das Sozialgericht in Kassel entschied jetzt anders.


Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht. Nach dem Urteil müssen Jobcenter genauer prüfen ob eine Härtefall vorliegt. Liegt dieser vor, so ist es dem Arbeitslosen nicht zumutbar die Versicherung zu veräussern.


Im genannten Fall hatte eine 59 Jährige, behinderte Frau Arbeitslosengeld II beantragt. Vorher war Sie 30 Jahre lang Selbstständig und zahlte daher keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein. Daher sparte Sie für Ihre Versorgung im alter rund 80.000 Euro in diversen Lebensversicherungen an. Hinzu wäre ein Anspruch auf ca. 250 Euro Rente mit 65 Jahren gekommen. Das Zuständige Jobcenter wies Ihren Antrag auf Hartz 4 mit dem Hinweis ab, das Sie erst Ihre Lebensversicherungen verkaufen müsse, bevor Sie Hartz IV beziehen kann. Die Frau habe sich einen Grossteil ihres Lebens vom Solidarsystem abgewandt, weshalb die Verwertung ihrer Versicherungen zumutbar sei. Auch ein Härtefall läge nicht vor. Dem Amt war auch wichtig das die Frau in den Verträgen Ihrer Lebensversicherungen nicht ausgeschlossen hatte, das vor dem Rentenalter kein Kapital kann.


Das Sozialgericht hat anders entschieden: Es ist nach dem Urteil nicht nur der gesetzlich geforderte Verwertungsausschluss entscheiden ist. Die Richter sahen es als massgeblich an, das die diversen Lebensversicherungen ausschliesslich der Altersvorsorge dienen.


Die Lebensversicherungen müssen demnach nicht aufgelöst werden. (Aktenzeichen: B 14 AS 35/08 R)


Das könnte Sie auch interessieren:
Eine private Rente aufbauen
Rürup Fonds und Versicherungen - Optimale Vorsorge für Selbstständige

Sichere Vorsorgeprodukte mit garantierter Rente:
Rentenversicherungen mit Riester Förderung
Garantiere Rente ohne Staatzuschuss - Private Rentenversicherungen






Kommentare (0)Add Comment

Kommentar schreiben
kleiner | groesser

security code
Bitte den folgenden Code eintragen


busy
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Mai 2011 )
 
< zurück

Zufallsartikel

Versicherungen - Lebensversicherungen
Map-Report: Lebensversicherungen sind nicht immer Verlustgeschäfte
Yvonne Brettnich - Mittwoch, 25. Januar 2012
Versicherungen - Lebensversicherungen
Lebensversicherung & Riester-Rente: Vertriebspropaganda für wechselwillige Kunden gerät in Kritik
Yvonne Brettnich - Dienstag, 20. Dezember 2011
Versicherungen - Lebensversicherungen
Lebensversicherung: Überschussbeteiligung sinkt unter 4 %
Yvonne Brettnich - Mittwoch, 14. Dezember 2011

Schlagwortsuche

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitspolice gehört zu den wichtigsten Versicherungen die Privatpersonen in Deutschland haben sollten. Mehr zum Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung

Pflegeversicherung

Wer so krank wird das er auf fremde Hilfe angewiesen ist muss gepflegt werden. Zur Finanzierung reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus. Mehr zum Thema: Private Pflegeversicherung