Altersvorsorge News
Lebensversicherung muss nicht zwingend aufgelöst werden damit Hartz 4 fliesst | Lebensversicherung muss nicht zwingend aufgelöst werden damit Hartz 4 fliesst |
| Freitag, 8. Mai 2009 | |
Lebensversicherung muss nicht zwingend aufgelöst werden bei Arbeitslosigkeit
Damit Hartz 4 gezahlt werden kann, muss ein Arbeitsloser Bürger nicht zwingend seine Lebensversicherung verkaufen. Eigentlich gilt: Im Falle eines Beantragung von Arbeitslosengeld II muss der Arbeitslose alle Vermögenswerte liquide machen und aufbrauchen, bevor Hartz IV fliesst. Das Sozialgericht in Kassel entschied jetzt anders.
Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht. Nach dem Urteil müssen Jobcenter genauer prüfen ob eine Härtefall vorliegt. Liegt dieser vor, so ist es dem Arbeitslosen nicht zumutbar die Versicherung zu veräussern.
Das Sozialgericht hat anders entschieden: Es ist nach dem Urteil nicht nur der gesetzlich geforderte Verwertungsausschluss entscheiden ist. Die Richter sahen es als massgeblich an, das die diversen Lebensversicherungen ausschliesslich der Altersvorsorge dienen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Lesezeichen setzen
Als Email versenden
Hits: 1842 Kommentare (0)
![]() Kommentar schreiben
|
|
| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Mai 2011 ) |
| < zurück |
|---|
| Altersvorsorge News |