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Ampelcheck für Geldanlage und Altersvorsorge verboten
Mittwoch, 16. September 2009

Bewertungssystem für Anlageprodukte gerichtlich verboten

Da hatte sich die Verbraucherzentrale Hamburg doch solche Mühe gegeben, in einer Broschüre den Menschen eine Entscheidungshilfe für ihre persönlichen Geldanlagen zu geben, indem sie gute und schnell zu durchschauende Produkte als Empfehlenswert mit Grün und die komplizierten Anlageformen, die für den Laien nur schlecht in der kompletten Tragweite erfasst werden können, mit Rot kennzeichnete. Das Landgericht Berlin hat auf Betreiben einer großen Versicherungsgesellschaft diese Praxis jetzt verboten. Diese Praxis wurde schlicht als irreführend gewertet. Die Verbraucherzentrale Hamburg kündigte offiziell gegenüber der Presse an, dass man gegen die Einstweilige Verfügung mit Rechtsmitteln vorgehen wolle.



Biete gute Rendite und viel Sicherheit:

Das Problem beim so genannten „Ampelcheck“ ist, dass sich die Versicherungen angegriffen fühlen, weil die Urheber flexible und leicht zu händelnde Anlageformen besser bewertet hatten als fondsgebundene Produkte bei den Versicherungen. Wer sich die Mühe macht, einmal die Entwicklung der Werte der verschiedenen Fonds innerhalb des letzten Jahres unter die Lupe zu nehmen, der wird das sachlich nachvollziehen können. Diese Werte haben unter der Finanz- und Wirtschaftskrise kräftig gelitten, was letztlich auch zu einer Flut von Kündigungen bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen geführt hatte. Vielleicht ist auch das einer der Gründe, warum sich die Versicherungsgesellschaften so heftig gegen dieses Bewertungssystem zur Wehr setzen.


Fakt ist andererseits aber auch, das bei den Verbrauchern ein erheblicher Informationsbedarf zu den Anlage- und Vorsorgeprodukten besteht. Auch das beweist die Flut von Kündigungen, die im Jahr 2008 bei den Lebensversicherungen zu verzeichnen war.

Riestern ist mit Recht beliebt als Geldanlage:

Über die Möglichkeit, die LV auch verkaufen und beleihen zu können, zeigten sich viele Verbraucher als gar nicht informiert. Deshalb sollte das Bemühen der Verbraucherzentralen um Aufklärung von den Versicherungen eigentlich unterstützt werden. Doch leider steht hier die Neukundenwerbung gegenüber einer umfassenden und neutralen Informationspolitik zurück. Dieses Defizit könnte ein Stück weit behoben werden durch die neuen Pflichten, die der Gesetzgeber den Finanz- und Versicherungsmaklern ab dem Jahr 2010 mit auf den Weg gegeben hat.


Es bleibt abzuwarten, wann und in welcher Form die Broschüre der Verbraucherschützer zu den Anlageprodukten wieder zu bekommen ist. Zu erwarten ist allerdings, das auch weiterhin Geldmarktprodukte besser bewertet werden, bei denen eine hohe Sicherheit der Anlagen und eine vollständige Transparenz des zu erwartenden Risikos und der möglichen Rendite gegeben ist und die Anlageformen in der Wertung benachteiligt werden, bei denen man sich als Anleger durch einen Wust von Allgemeinen Vertragsbestimmungen kämpfen muss, die von Juristen verfasst wurden und deshalb für einen Laien oft schwer verständlich sind.


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