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index arrow Altersvorsorge News arrow LG Berlin hebt Verbot für Ampelcheck auf
LG Berlin hebt Verbot für Ampelcheck auf
Freitag, 9. Oktober 2009

Ampelcheck laut Gerichtsurteil doch zulässig

Es ist noch gar nicht so lange her, da diskutierte man sich in der Finanzbranche die Köpfe heiß, weil die Verbraucherschutzorganisationen eine Broschüre heraus gegeben hatten, bei denen die verschiedenen Anlageprodukte und Versicherungen nach Art der Farbgebung einer Verkehrsampel beurteilt worden waren (siehe Bericht vom 16.09.09). Das Versicherungsunternehmen Debeka fühlte sich davon auf den sprichwörtlichen Schlips getreten und erwirkte eine einstweilige Verfügung, nach der der weitere Vertrieb dieser Broschüre untersagt worden war.


Doch die Richter des Landgerichtes Berlin beurteilten die Sachlage jetzt im Sinne der Verbraucherschützer. Unter dem Aktenzeichen 27 O 778/09 wurde die einstweilige Verfügung jetzt aufgehoben. Den Ausschlag gab einerseits, dass die Richter dem Einwand der Verbraucherschützer zustimmten, dass der Debeka daraus kein unmittelbarer Nachteil entstehen würde. Andererseits gaben die Verantwortlichen der Verbraucherschutzzentrale Hamburg zu bedenken, dass es sich nicht um einen regulären Warentest handelt, sondern man damit lediglich eine Meinungsäußerung verbreiten würde. Die freie Meinungsäußerung ist in den bundesdeutschen Grundrechten verankert und kann auch von den Gerichten nicht ausgehebelt werden, es sei denn, sie bewegt sich im strafrechtlich relevanten Bereich oder verstößt unmittelbar gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Beides ist hier nicht der Fall.


Als Verbraucher hat man nun also wieder die Möglichkeit, sich die Broschüre „Ampelcheck“ bestellen zu können. Sie stellt für den Laien trotz allem Für und Wider eine gute Informationsquelle dar, denn in dieser Broschüre wird vor allem die Risikotransparenz der einzelnen Produkte unter die Lupe genommen. Die Farbe Grün wird vergeben für die Produkte, bei denen auch der Laie die zugrunde liegenden Bestimmungen leicht durchschauen und das sich für ihn konkret ergebende Risiko abschätzen kann.


Mit der Farbe Gelb signalisiert der Ampelcheck der Verbraucherschützer, dass es bei dem zu beurteilenden Produkt einen Haken gibt. Diese Einschränkung muss durchaus nicht bei jedem Menschen zutreffen, aber man sollte die jeweiligen Finanzmarktprodukte ein wenig genauer unter die Lupe nehmen und als Verbraucher großen Wert auf eine umfassende Beratung und Protokollierung des Beratungsgespräches legen. Bekommt ein Finanzmarktprodukt einen roten Punkt, dann sind die Experten der Verbraucherschutzzentrale Hamburg der Meinung, hier einen konkreten Nachteil für den jeweiligen Anleger oder Versicherungsnehmer erkannt zu haben.


Das die Debeka jetzt in der Öffentlichkeit weiter gegen den Ampelcheck argumentiert, ist durchaus verständlich. Sie sehen sich insoweit in ihrer Auffassung bestätigt, als auch die Richter zu dem Schluss gekommen waren, dass es sich dabei nicht um einen klassischen Produkttest nach standardisierten Verfahren handeln würde. Auch ist die Führungsspitze der klageführenden Debeka der Meinung, dass man hier „Äpfel mit Birnen vergleichen“ würde, um es einmal volkstümlich auszudrücken. Im Klartext argumentiert der Vorstandsvorsitzende, dass man Finanzmarktprodukte gegenüber stellen würde, die nur sehr wenig gemeinsam hätten, und deshalb nicht miteinander vergleichen werden könnten.


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