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LG Berlin hebt Verbot für Ampelcheck auf | LG Berlin hebt Verbot für Ampelcheck auf |
| Freitag, 9. Oktober 2009 | |
Ampelcheck laut Gerichtsurteil doch zulässig
Es ist noch gar nicht so lange her, da diskutierte man sich in der Finanzbranche die Köpfe heiß, weil die Verbraucherschutzorganisationen eine Broschüre heraus gegeben hatten, bei denen die verschiedenen Anlageprodukte und Versicherungen nach Art der Farbgebung einer Verkehrsampel beurteilt worden waren (siehe Bericht vom 16.09.09). Das Versicherungsunternehmen Debeka fühlte sich davon auf den sprichwörtlichen Schlips getreten und erwirkte eine einstweilige Verfügung, nach der der weitere Vertrieb dieser Broschüre untersagt worden war.
Doch die Richter des Landgerichtes Berlin beurteilten die Sachlage jetzt im Sinne der Verbraucherschützer. Unter dem Aktenzeichen 27 O 778/09 wurde die einstweilige Verfügung jetzt aufgehoben. Den Ausschlag gab einerseits, dass die Richter dem Einwand der Verbraucherschützer zustimmten, dass der Debeka daraus kein unmittelbarer Nachteil entstehen würde. Andererseits gaben die Verantwortlichen der Verbraucherschutzzentrale Hamburg zu bedenken, dass es sich nicht um einen regulären Warentest handelt, sondern man damit lediglich eine Meinungsäußerung verbreiten würde. Die freie Meinungsäußerung ist in den bundesdeutschen Grundrechten verankert und kann auch von den Gerichten nicht ausgehebelt werden, es sei denn, sie bewegt sich im strafrechtlich relevanten Bereich oder verstößt unmittelbar gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Beides ist hier nicht der Fall.
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