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Entwicklung von Vermögen (Rente/Altersvorsorge) im Alter
Sonntag, 14. März 2010

Trends in der Enwticklung von Renten und Altersvorsorge

In Zeiten maroder Staatsfinanzen stehen nahezu alle öffentlichen Ausgaben auf dem Prüfstand. So auch die Renten. Unlängst war es CDU-Fraktionschef Volker Kauder, der eine deutliche Erhöhung der Renten in den nächsten Jahren in Frage stellte. Als Grund dafür nannte er die Stabilitätsgarantie, welche eine Senkung der Renten bei fallenden Nettolöhnen ausschloss. Die nur gemäßigt steigenden Renten seien ein Ausgleich für diese Garantie.







Während von diesen Ankündigungen die heutigen Pensionäre betroffen sind, blickt Herbert Rische, Präsident der Deutschen Renteversicherung, bereits in die Zukunft. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ warnte er vor einer deutlich steigenden Altersarmut in den kommenden Jahren und Jahrzehnten.

Dies gelte insbesondere für die heutigen Langzeitarbeitslosen. Sehr drastisch sind die Zahlen, die Rische nennt. Beziehe ein Langzeitarbeitsloser ein Jahr lang Hartz IV, so erhöhe sich seine spätere Rente lediglich um 2,09 Euro. Diese Zahlen sind durchaus alarmierend. Ein ähnliches Problem sieht Rische jedoch auf zahlreiche Arbeitnehmer zukommen. Denn gerade infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise mussten viele große und mittelständische Betriebe ihre Mitarbeiter notgedrungen in die Kurzarbeit schicken. Wenn die Kurzarbeit jedoch zu einem Dauerzustand wird, so fürchtet Rische, können viele Arbeitnehmer nichts mehr in die private Altersvorsorge investieren.


Die Rentenreform der Jahre 2001/2002 stellte die künftige Altersvorsorge auf drei Säulen. Die staatliche Rente wird nur noch die Grundbedürfnisse abdecken. Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Gehalts auf Wunsch des Arbeitnehmers in ein Vorsorgeprodukt investiert. Die dritte Säule besteht bei Arbeitnehmern aus der so genannten Riester-Rente, einer freiwilligen, privaten Altersvorsorge. An dieser Stelle, so ist zu befürchten, würden Arbeitnehmer in dauerhafter Kurzarbeit zuerst sparen und sich somit der Gefahr der Altersarmut aussetzen. Doch nur das in Riesterprodukten angelegte Geld für den Ruhestand ist dauerhaft vor dem Zugriff des Staates geschützt. Dies gilt insbesondere bei einem Arbeitsplatzverlust mit anschließender Langzeitarbeitslosigkeit.





Wer heute in das ALG II rutscht, muss zunächst einmal von seinen Ersparnissen leben. Einzig ein Schonvermögen von 250 Euro pro Lebensjahr bleibt ihm als Freibetrag. Für einen 50 Jahre alten Menschen bedeutet das: Er muss solange von seinen Ersparnissen leben, bis davon lediglich 12.500 Eruo übrig sind. Nur die Sparsumme von 12.500 Euro in einer beliebigen Anlageform bleibt vor dem Zugriff des Staates geschützt. Bei einer Riesterrente ist das anders, sie gilt in vollem Umfang als Altersvorsorge.

Die schwarz-gelbe Koalition verkündete bei ihrem Regierungsantritt das Ziel, dieses Schonvermögen auf 750 Euro pro Lebensjahr anzuheben. Andrea Nahles von der SPD forderte dagegen, die Eigentumsprüfung bei Anträgen auf ALG II grundsätzlich zu streichen. Das würde bedeuten, dass bereits angesparte Beträge in beliebiger Anlageform und Höhe nicht erst reduziert werden müssten, um ALG II zu beziehen. Somit könnten Bürger auch abseits von betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente für ihren Ruhestand vorsorgen.


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Um das Risiko von Alteramrut zu reduzieren hilft das Sparen mit einem Altersvorsorgevertrag. Je nach Lebensalter und Lebenssituation emfehlen sich hier andere Verträge. Ein umfassende Beratung vom Fachmann ist vor Unterschrift eines Vertrages zu emfehlen.



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