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Nachgebessert: Riester Sparer müssen keine Zulagen zurückerstatten | Nachgebessert: Riester Sparer müssen keine Zulagen zurückerstatten |
| Donnerstag, 19. Mai 2011 | |
Hat das Rückforderungs-Wirrwarr um die Riester Rente bald ein Ende? Vor wenigen Tagen fällte das Bundeskabinett eine Entscheidung und stellt damit den Nachforderungen ein Bein. Während es bislang nur eine begrenzte Zeit möglich war, auf seinen Riester Vertrag Nachzahlungen zu leisten – die Frist jedoch meist schon vorüber war, wenn der Rückforderungsbescheid kam, ändert sich dies nun. Die Frist ist gefallen, eine Nachzahlung ist nun auch weiterhin möglich, wenn ein Bescheid zur Rückforderung kommt, und dies auch dann, wenn dieser Jahre später erst beim Riester Renten Sparer eintrifft. Zudem gibt es ab 2012 eine geänderte Regel bei der Riester Rente. Von da an muss jeder, der einen Riester Renten Vertrag hat, mindestens 60 Euro in den Vertrag einzahlen, um überhaupt eine volle Förderung zu erhalten. Damit will das Bundeskabinett genau die Vertragsbestandteile der Riester Rente ändern, die so krumm formuliert sind, dass eine Rückförderung möglich ist. Durch die Änderungen bekommt die Riester Rente wieder mehr Substanz und auch Glaubwürdigkeit – und sie zeigen auch, dass es immer noch Nachbesserungsbedarf bei dieser Form der Privaten Altersvorsorge gibt. Doch nicht jede Neuerung ist eine schlechte Neuerung, und gerade die Riester Rente zeigt, dass es statt zurück immer weiter nach vorne geht. Schon die Einführung von Wohn-Riester und des Einsteiger-Bonus für junge Riester Sparer hat dies gezeigt, die neuerlichen Änderungen stellen deshalb eine weitere positive Verbesserung der Riester Rente dar.
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