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Finanztest testet Riester Rentenversicherungen | Finanztest testet Riester Rentenversicherungen |
| Freitag, 17. September 2010 | |
Stiftung Warentest gibt Tipps zur Riester-Rentenversicherungen
Schon längst nicht mehr reicht die gesetzliche Rente aus, um einen schönen Lebensabend verbringen zu können. Die Regierung appelliert deswegen an die deutschen Bundesbürger, auch eigene Sparmaßnahmen für das Rentenalter zu ergreifen. Deswegen wurde die Riester-Rente eingeführt. Diese soll durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten dafür sorgen, dass sich Bundesbürger auf freiwilliger Basis für diese Versicherung entscheiden. Vorteile der Riester-Rente
Laut Stiftung Warentest liegt der größte Vorteil der klassischen Riester-Rentenversicherung darin, dass die Sparer eine garantierte Verzinsung von derzeit 2,25 Prozent auf ihren Sparanteil erhalten. Außerdem gibt es eine feste Zusage für eine Mindestrente. Um sich für eine Riester-Rente zu entscheiden, sollte immer die garantierte Mindestrente betrachtet werden. Schließlich ist diese das Hauptkriterium bei der klassichen Riester-Rentenversicherung. Sie zeigt dem Sparer vorher an, wie viel Geld er am Ende noch hat, wenn alle Kosten abgezogen sind.
Vergleiche zwischen verschiedenen Anbietern
Allerdings reicht es nicht, anhand der garantierten Mindestrente zu entscheiden. Ebenso wichtig ist, die zusätzliche Überschussbeteiligung zu berücksichtigen. Ein Vergleich kann sich in jedem Fall lohnen, denn die Unterschiede bei einzelnen Produkten sind gerade in diesem Punkt sehr groß. Stiftung Warentest ist der Meinung, dass sich die Unterschiede über mehrere Jahre auf mehrere Tausend Euro belaufen können.
Hintergrundinformationen zur Riester-Rente
Wer einen Vertrag über die Riester-Rente abgeschlossen hat, erhält später eine lebenslange Rente, entweder in gleich bleibender oder in steigender Höhe. Sofern der Versicherte vor Ende der vereinbarten Garantiezeit stirbt, kann der Ehepartner die Rente für diesen Zeitraum weiter beziehen. Außerdem bleibt das Kapital, welches in die Riester-Rente einbezahlt wurde, bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
Weitere Versionen der Riester Rente:
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