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Zuschüsse für die häusliche und ambulante Pflege
Samstag, 19. Dezember 2009

Private Zusatz-Pflegeversicherung:


Gesetzliche Absicherung:
Jede Person die in Deutschland Mitglied in einer gesetzliche Krankenkasse ist, ist auch automatisch in einer gesetzlichen Pflegekasse versichert. Ist man privat Krankenversichert, so muss man eine private Pflegepflichtversicherung abschliessen. Beide helfen Menschen, die im Alter dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, um Ihr alltägliches Leben bestreiten zu können. Bedürftige werden in verschiedene Pflegestufen eingeordnet. Je höher die Pflegestufe umso mehr Kosten erstattet die Pflegekasse. Leider reichen in den meisten Fällen die Leistungen der gesetzliche Kassen bei weitem nicht aus um die tatsächlichen Kosten für die Pflege stemmen zu können. Hier setzen private Zusatzpflegeversicherungen an. Sie zahlen wenn eine Person ein Pflegefall wird und bewahren so vor sozialem Abstieg.



Gesetzliche Leistungen für Vollpflege sind unzureichend:
Maximal zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss ca. 1500 Euro pro Monat für Pflegekosten. Die tatsächlichen Kosten die anfallen können liegen jedoch sehr viel höher. Ein Aufenthalt im Altenheim bzw. Pflegeheim kann 3000 Euro monatlich oder mehr Kosten.

Wer nicht privat abgesichert ist und Pflegefall wird, hat ein hohes Risiko ein Sozialfall zu werden. Mehr als ein Drittel aller vollstationär Pflegebedürftigen ist auf Sozialhilfe angewiesen. Aus diesem Grunde sind private Pflegeversicherungen bzw. Pflegepolicen grundsätzlich eine sinnvolle Investition. Sie zahlen, je nach Tarif, ein Tagegeld oder übernehmen die tatsächlich anfallenden Kosten für die ambulante, stationäre und häusliche Pflege.




Tarifvarianten: Pflegetagegeldversicherung oder Pflegekostenversicherung


Grundsätzlich unterscheidet man bei den privaten Versicherungstarifen für die Pflege zwischen zwei Arten. Die eine Variante zahlt ein fest vereinbartes Pflegegeld unabhängig davon wieviel Geld für die Pflege tatsächlich benötigt wird (Tagesgeld-Variante).

Die zweite Version verbessert die Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung und zahlt für Waren und Dienstleistungen für welche auch die gesetzliche Kassen zahlen (Police-Variante).

Bei beiden Versionen gilt: Je höher die Einstufung in den Pflegestufen, desto grösser ist die Leistung der privaten Versicherung.


Pflegetagegeld:

Diese Versicherung zahlt einen fest vereinbarten Tagessatz wenn die versicherte Person zum Pflegefall wird. Es ist hierbei unerheblich ob man das Geld dann auch wirklich für die Pflege ausgibt oder für etwas anderes. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Kasse ausreichen. Man kann die gezahlte Pflegerente also frei verwenden. Diese Versicherung ist besonders dann attraktiv, wenn man Zuhause von Angehörigen gepflegt wird.


Pflegekostenpolice:

Diese Variante zahlt nur dann, wenn man Leistungen in Anspruch nimmt die im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegekassen aufgeführt sind. Sie stockt mehr oder weniger die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf. Diese Variante eignet sich daher vor allem dann, wenn man in einem Heim untergebracht wird oder sonstige professionelle Pflege erfährt. Wird man hingegen von Angehörigen gepflegt lohnt diese Versicherung weniger, denn in diesem Falle ist auch die Erstattung durch die gesetzlichen Kassen geringer.


Risiko ein Pflegefall zu werden

Grundsätzlich ist zu sagen, das je älter man wird das Risiko steigt Pflegebedürftig zu werden. Da Frauen älter werden als Männer haben Sie ein besonders hohes Risiko später einmal ein Pflegefall zu werden.


Weitere wichtige Versicherungsverträge:
Private Berufsunfähigkeitsversicherung



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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 19. Dezember 2009 )
 

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