| Zuschüsse für die häusliche und ambulante Pflege |
| Samstag, 19. Dezember 2009 | |
Private Zusatz-Pflegeversicherung:
Gesetzliche Absicherung:
Gesetzliche Leistungen für Vollpflege sind unzureichend: Tarifvarianten: Pflegetagegeldversicherung oder Pflegekostenversicherung
Grundsätzlich unterscheidet man bei den privaten Versicherungstarifen für die Pflege zwischen zwei Arten. Die eine Variante zahlt ein fest vereinbartes Pflegegeld unabhängig davon wieviel Geld für die Pflege tatsächlich benötigt wird (Tagesgeld-Variante).
Pflegetagegeld:
Diese Versicherung zahlt einen fest vereinbarten Tagessatz wenn die versicherte Person zum Pflegefall wird. Es ist hierbei unerheblich ob man das Geld dann auch wirklich für die Pflege ausgibt oder für etwas anderes. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Kasse ausreichen. Man kann die gezahlte Pflegerente also frei verwenden.
Diese Versicherung ist besonders dann attraktiv, wenn man Zuhause von Angehörigen gepflegt wird.
Pflegekostenpolice:
Diese Variante zahlt nur dann, wenn man Leistungen in Anspruch nimmt die im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegekassen aufgeführt sind. Sie stockt mehr oder weniger die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf. Diese Variante eignet sich daher vor allem dann, wenn man in einem Heim untergebracht wird oder sonstige professionelle Pflege erfährt.
Wird man hingegen von Angehörigen gepflegt lohnt diese Versicherung weniger, denn in diesem Falle ist auch die Erstattung durch die gesetzlichen Kassen geringer.
Risiko ein Pflegefall zu werden
Grundsätzlich ist zu sagen, das je älter man wird das Risiko steigt Pflegebedürftig zu werden. Da Frauen älter werden als Männer haben Sie ein besonders hohes Risiko später einmal ein Pflegefall zu werden.
Weitere wichtige Versicherungsverträge:
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