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Rürup Renten mit Staatlichen Zerftifikat
Samstag, 9. Januar 2010

Ab 2010 Rürup-Rente mit staatlichem Siegel

Das Jahr 2010 bringt eine einschneidende Veränderung für die private Basisrente. Denn seit dem 1. Januar dieses Jahres bedarf es eines Zertifikats, um die staatliche Förderung der Rente zu erhalten. Die Basisrente, die im Volksmund nur als Rürup-Rente bekannt ist, wird ausschließlich durch ihre steuerliche Absetzbarkeit gefördert.


Und die wird ab 2010 nur dann genehmigt, wenn für das entsprechende Anlageprodukt ein staatliches Siegel vorliegt. Erteilt wird das Zertifikat durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wer also jetzt eine Rürup-Rente abschließen möchte, sollte sehr genau hinschauen, ob diese auch staatlich gefördert wird. Als Qualitätssiegel ist das Zertifikat hingegen nicht zu verstehen, lediglich die steuerliche Absetzbarkeit wird damit kenntlich gemacht.



Die Rürup-Rente ist eine Säule der privaten Altersvorsorge, die vor allem auf Selbstständige und Beamte zugeschnitten ist, die nicht zur Riesterförderung berechtigt sind. Im Jahr 2010 können bis zu 70 Prozent der eingezahlten Anlagesumme, höchstens jedoch 20.000 Euro, als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr wird das Kapital dann verrentet und monatlich bis zum Tode des Pensionärs ausgezahlt.


Die Vorteile der Basisrente liegen in der freien Wählbarkeit der Anlageform. Hier kann zwischen Fondsanlage, zwischen fondsgebundener Rentenversicherung oder zwischen der klassischen Rentenversicherung gewählt werden. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt flexibel, es kann jederzeit eine Zuzahlung getätigt werden. Viele Anbieter von Rürup-Renten offerieren Berufsunfähigkeitsversicherungen, die direkt an die Rente gekoppelt sind. Durch die hohe steuerliche Förderung – Einzelpersonen können bis zu 20.000, Verheiratete bis zu 40.000 Euro geltend machen – ist die Basisrente auch für Spitzenverdiener eine attraktive Geldanlage.


Sie hat jedoch auch Nachteile, die nicht von der Hand zu weisen sind. So hat der Kunde bei einer Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Er muss sich das angesparte Kapital verrenten lassen, eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich. Viele Anleger jedoch schätzen die finanzielle Flexibilität des Kapitalwahlrechts. Zudem sind für Basisrenten keine Kapitalgarantien vorgeschrieben, wie sie etwa bei Riesterprodukten Pflicht sind. Die Rente ist nicht vererbbar oder übertragbar. Ein weiteres Manko ist die fehlende Informationspflicht über die einmaligen und laufenden Kosten einer Basisrente. Das macht einzelne Produkte schwer vergleichbar.


Doch welche alternativen Möglichkeiten hat der Verbraucher, wenn Riesterprodukte als Altersvorsorge entfallen?
Eine Alternative ist die private Rentenversicherung. Hier liegt die letztliche Rendite zwar meist unterhalb der Riesterrente, dafür jedoch kann der Anleger später wählen, ob er sein Geld verrenten möchte oder als Einmalzahlung erhält. Bei herkömmlichen Renten- und Sparplänen schmälert die Abgeltungssteuer die Rendite. Auch die Anlageform Immobilie ist mit Vorsicht zu genießen. Hier besteht das Risiko, dass es Probleme bei der Hypothekentilgung und der Vermietung der Objekte gibt. Hier sollte genau überlegt werden, wie spekulativ mit der künftigen Rente umgegangen wird.


So kann die Basisrente für Selbstständige und Besserverdiener durchaus eine attraktive Form der Altersvorsorge sein. Junge Menschen, die in ihrem beruflichen Werdegang noch unentschlossen sind, sollten sich jedoch nicht allzu früh auf Rürup festlegen. Und schließlich sei darauf verwiesen, dass auch das Zertifikat der BaFin kein Gütesiegel für die Qualität der Basisrente ist.


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