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Rürup Rente
Sonntag, 5. Oktober 2008

Basisrente, Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler



Bei der Rürup Rente handelt es sich um staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge die auch Basisrente genannt werden. Sie wurde im Jahre 2005 von Bert Rürup eingeführt, damals Vorsitzender des Rates der Wirtschaftsweisen und Berater der deutschen Regierung.





Der Staat fördert Rürupverträge in Form von Steuervorteilen. Die Beiträge die man in seinen Rentenvertrag einzahlt kann man von der Steuer absetzen. Weiterer Vorteil: Im Falle von Hartz IV ist der Vertrag geschützt und muss nicht aufgelöst werden, bleibt also trotz Arbeitlosengeld 2 Beantragung erhalten. Dafür muss man die spätere Rente versteuern, welche man frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt bekommt. Einmalzahlungen und Kapitalabfindungen sind bei einer Rürup-Altersvorsorge nicht möglich.


Man kann eine Rüruprente als konventionelle Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan abschliessen. Nachteile: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Vertragbedingungen die für alle Rürupverträge gültig sind, wie dies z.B. bei der Riester Rente (von der Bundesfinanzaufsicht zertifizierte Verträge) der Fall ist. Die Geschäftsbedingungen können daher von Anbieter zu Anbieter stark variieren.




Tip: Die Rürup Rente wurde erfunden für Freiberufler und Selbstständige, denn dieser Personenkreis kann keine Riester-Zulagen beantragen. Diese Zielgruppe kann von den Steuervergünstigungen der Basis-Rente optimal profitieren. Die Basisrente ist sozusagen das Pendant zur Riester Rente, unterscheidet sich in den Vertragsbedingungen aber wesentlich von Ihr..





Schrittweise Steuerersparniss


Mit der Einführung im Jahre 2005 begann gleichzeitig die stufenweise Steuerfreiheit der Beiträge zu einer Rürup Rente. Seit 2005 kann man 60% seines Beitrages steuerlich geltend machen. Mit jedem drauffolgenden Jahr steigt dieser Anteil um 2 Prozentpunkte. 2006 konnte man demnach 62 Prozent seines Eigenbeitrags, im Jahre 2007 waren es 64%, im Jahre 2008 66% ...usw. absetzen. Mit jedem Jahr ist es möglich 2% mehr abzusetzen bis, ab dem Jahre 2025, alle Beiträge voll geltend gemacht werden dürfen.


Rente muss versteuert werden

Da die Einzahlungen in der Ansparphase steuerbegünstigt sind wird die private Rente versteuert. Wieviel seiner Rente man versteuern muss, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Im Erstjahr der Rentenphase wird der zu versteuernde Satz festgelegt und bleibt über die gesamte Rentendauer gleichhoch. Wer Beispielsweise im Jahre 2007 eine Rente aus einem Rürupvertrag erhielt muss seitdem 54% der Rente versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Rentenanteil für welches Jahr ist, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:




Sicherheit und Anlagerisiko einer Rürup Rente

Wer eine klassische Rürup-Rentenversicherung wählt, muss nicht um sein Geld fürchten solange die Beiträge bis zum Ende gezahlt werden. Wählt man ein Fondsgebundene Versicherung, so trägt man das Risiko allein und erhält keine Mindestrente zugesichert. Ebenso bei Rürup Fondsverträgen. Auch hier trägt der Kunde das komplette Anlagerisiko.





Vertragsgestaltung


Kann man vorübergehend seine Beiträge nicht zahlen und möchte seinen Vertrag beitragsfrei stellen, so ist dies bei manchen Anbietern erst möglich wenn man einen bestimmten Rentenanspruch erworben hat. Hat man diesen Rentenanspruch noch nicht erworben kann es sein das die eingezahlten Beiträge weg sind. Man muss also erst mal eine Gewisse Summe an Beiträgen eingezahlt haben, damit eine befristete Beitragsbefreiung möglich ist ohne das man Geld verliert. Bevor man also beabsichtigt seine Beiträge Zeitweise nicht mehr einzuzahlen, sollte man sich vorher genauestens beim Anbieter erkundigen und in den Vertragsbedingungen nachlesen ob und ab wann das ohne Verluste möglich ist.

In den allgemeinen Vertrags und Versicherungsbedingungen sollte auch geregelt sein, das Sie den Anbieter wechseln können. Ist dies dort nicht vermerkt, bleibt dem Kunden ein Anbieterwechsel verwehrt.




TIP: Klären Sie vor der Vertragsunterzeichnung ob das Angebot des Anbieter Ihnen die Möglichkeit einräumt den Anbieter zu wechseln und lassen Sie sich in den Vertragbedingungen zeigen unter welchen Bedingungen der Vertrag beitragsfrei gestellt werden darf. Im schlechtesten Fall kann man sonst viel Geld verlieren, wenn in den Vertrag vorrübergehend nicht eingezahlt werden kann.





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