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| Freitag, 26. Dezember 2008 | |
Riester für Eigenheimer - Das Eigenheimrentengesetz
Die vierte Variante im Bunde der Riester-Altersvorsorgen ist die Eigenheimförderung, genannt Wohn Riester. Das Eigenheimrentengesetz sorgt dafür das auch Wohnungskäufer und und Bauherren die eigenen vier Wände als Altersvorsorge anerkannt bekommen. Die Riester Zulagen können im Rahmen von „Wohn Riester“ für die eigenen vier Wände eingesetzt werden und tragen so zur Finanzierung der Immobilie bei. Die Höhe der Zuschüsse entspricht exakt den Zuschüssen die man auch bei anderen Riester-Verträgen erhält ( mehr Infos zu der Höhe der Riester Zulagen).
Die Eigenheimrente erreicht neue Förderberechtigte
Personen die ein Eigenheim zu finanzieren hatten, viel es bisher oft schwer, zusätzlich zur Baufinanzierung noch mal 4% des Bruttoeinkommens (dies ist die optimale Geldsumme die man in einen Riester Vertrag stecken sollte) in einen Riester-Sparvertrag zu investieren um die Zulagen zu kassieren. Sie kamen somit nicht in den Genuss der Riester-Förderung.
Mithilfe von Wohn Riester muss auch dieser Personenkreis nicht mehr auf die Riester-Zulagen verzichten da die Zulagen bei der Eigenheimrente entweder direkt fürs Eigenheim verwendet werden dürfen und nicht zusätzliche Sparbeiträge aufgebracht werden müssen für einen seperaten Riestervertrag der neben der Eigenheimfinanzierung läuft.
Varianten von Wohn Riester
Im Prinzip kann man hier drei verschiedene Varianten wählen um durch eine selbstgenutzte Immobilie die Zulagen vom Staat zu ergattern. Bei allen Varianten gilt: Der Vertrag (Kreditvertrag, Bausparvertrag etc.) muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein (wie z.B: auch Riester Rentenversicherungen, Riester Fonds oder Riester Banksparpläne).
Erste Möglichkeit wäre, die Zulagen direkt in die Tilgung des Eigenheimkredites fliessen zu lassen. Durch die Zulagen wird der Kredit schneller zurückbezahlt und die Restschuld sinkt ebenfalls schneller. Die eigenen vier Wände sind also schneller Schuldenfrei.
Bei der zweiten Variante wird Geld erst in einem normalen Riester Sparvertrag (hierfür eignen sich vor allem Banksparpläne) angespart und an einem passenden Zeitpunkt das Geld aus dem Riestervertrag entnommen um damit die Immobilie zu finanzieren. Diese Variante eignet sich besonders für Leute die erst in Zukunft vorhaben ein Eigenheim zu realisieren. Denn so kann man noch Zinsen auf die Zulagen kassieren solange man noch zur Miete wohnt und dann das Geld aus dem Riestersparvertrag bei Bedarf als Eigenkapital für die eigenen vier Wände nutzen.
Die dritte Variante ist das Riester-Bausparen. Hier zahlt man seinen Eigenbeitrag in einen Bausparvertrag ein. Zusätzlich zu den Eigenbeiträgen erhält man die Riester Zulagen mit in den Vertrag eingezahlt. Hat man die Bausparsumme erreicht und wird der Bau-Sparvertrag zuteilungsreif, so erhält man ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Tip: Versteuerung von Wohn Riester
Bei allen Riesterprodukten erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung. Das heisst: In der Ansparphase bekommt man Steuervorteile und muss hingegen in der Rentephase, die Rente versteuern die man aus dem jeweiligen Vertrag erhält.
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