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Wohn Riester
Freitag, 26. Dezember 2008

Riester für Eigenheimer - Das Eigenheimrentengesetz


Die vierte Variante im Bunde der Riester-Altersvorsorgen ist die Eigenheimförderung, genannt Wohn Riester. Das Eigenheimrentengesetz sorgt dafür das auch Wohnungskäufer und und Bauherren die eigenen vier Wände als Altersvorsorge anerkannt bekommen. Die Riester Zulagen können im Rahmen von „Wohn Riester“ für die eigenen vier Wände eingesetzt werden und tragen so zur Finanzierung der Immobilie bei. Die Höhe der Zuschüsse entspricht exakt den Zuschüssen die man auch bei anderen Riester-Verträgen erhält ( mehr Infos zu der Höhe der Riester Zulagen).



Immobilieneigentümer können das Geld aus Ihrem bestehenden Riester-Sparvertrag als Eigenkapital für die Baufinanzierung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses verwenden. Wer noch keinen Riester Sparvertrag hat, kann die Zulagen und Steuervorteile für die Tilgung eines Baudarlehens nutzen. Eine weitere Variante wäre die Zulagen in einen Riester-Bausparvertrag fliessen zu lassen.





Wohn Riester in all seinen Varianten kann nur beantragt werden, wenn die beantragende Person die Immobilie auch selbst bewohnt und sich die Immobilie in Deutschland befindet. Zusätzlich muss das Eigenheim nach dem Jahre 2007 gekauft oder fertiggestellt worden sein.




Die Eigenheimrente erreicht neue Förderberechtigte


Personen die ein Eigenheim zu finanzieren hatten, viel es bisher oft schwer, zusätzlich zur Baufinanzierung noch mal 4% des Bruttoeinkommens (dies ist die optimale Geldsumme die man in einen Riester Vertrag stecken sollte) in einen Riester-Sparvertrag zu investieren um die Zulagen zu kassieren. Sie kamen somit nicht in den Genuss der Riester-Förderung. Mithilfe von Wohn Riester muss auch dieser Personenkreis nicht mehr auf die Riester-Zulagen verzichten da die Zulagen bei der Eigenheimrente entweder direkt fürs Eigenheim verwendet werden dürfen und nicht zusätzliche Sparbeiträge aufgebracht werden müssen für einen seperaten Riestervertrag der neben der Eigenheimfinanzierung läuft.




Varianten von Wohn Riester


Im Prinzip kann man hier drei verschiedene Varianten wählen um durch eine selbstgenutzte Immobilie die Zulagen vom Staat zu ergattern. Bei allen Varianten gilt: Der Vertrag (Kreditvertrag, Bausparvertrag etc.) muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein (wie z.B: auch Riester Rentenversicherungen, Riester Fonds oder Riester Banksparpläne).


Erste Möglichkeit wäre, die Zulagen direkt in die Tilgung des Eigenheimkredites fliessen zu lassen. Durch die Zulagen wird der Kredit schneller zurückbezahlt und die Restschuld sinkt ebenfalls schneller. Die eigenen vier Wände sind also schneller Schuldenfrei.

Bei der zweiten Variante wird Geld erst in einem normalen Riester Sparvertrag (hierfür eignen sich vor allem Banksparpläne) angespart und an einem passenden Zeitpunkt das Geld aus dem Riestervertrag entnommen um damit die Immobilie zu finanzieren. Diese Variante eignet sich besonders für Leute die erst in Zukunft vorhaben ein Eigenheim zu realisieren. Denn so kann man noch Zinsen auf die Zulagen kassieren solange man noch zur Miete wohnt und dann das Geld aus dem Riestersparvertrag bei Bedarf als Eigenkapital für die eigenen vier Wände nutzen.





Die dritte Variante ist das Riester-Bausparen. Hier zahlt man seinen Eigenbeitrag in einen Bausparvertrag ein. Zusätzlich zu den Eigenbeiträgen erhält man die Riester Zulagen mit in den Vertrag eingezahlt. Hat man die Bausparsumme erreicht und wird der Bau-Sparvertrag zuteilungsreif, so erhält man ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.


Tip:
Bei allen Varianten profitiert man doppelt, denn man reduziert direkt oder indirekt die Schulden die man fürs Haus machen muss. Dies führt dazu das einem nicht nur die Zulagen direkt zugute kommen, sondern das man auch noch hohe Zinskosten sparen kann. Denn ohne Riester Zulagen wäre die Restschuld bei der Bank höher bzw. die Kredittilgung würde länger dauern.

Beispiel:
Einer Familie mit 2 Kindern stehen innerhalb 25 Jahren genau 16.950 Euro an Riester Zulagen zu. Verwendet die Familie die Zulagen direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites können (je nach Höhe der Darlehenssumme, Kreditzins und Laufzeit) Summen im 5 stelligen Bereich eingespart werden. Innerhalb von 20 Jahren können so oftmals mehr als 10.000 Euro an Zinskosten gespart werden.

Aufgrund des doppelten Vorteils den solch Zinsersparnisse schaffen, sollten die Riester Zulagen wenn möglich immer direkt in die Darlehenstilgung fliessen. Keine andere Geldanlage bietet solch hohe Renditen bei voller Planbarkeit und geringem Risiko.



Versteuerung von Wohn Riester

Bei allen Riesterprodukten erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung. Das heisst: In der Ansparphase bekommt man Steuervorteile und muss hingegen in der Rentephase, die Rente versteuern die man aus dem jeweiligen Vertrag erhält.


Da man beim Eigenheimrentengesetz nie ein Rente erhalten wird, da die Zulagen ja direkt in die Bezahlung des Eigenheimes fliessen, führt das Finanzamt für den/die förderberechtigten ein fiktives Konto. Auf diesem Konto werden alle staatlichen Zuschüsse, Tilgungsleistungen und Kapitalentnahmen für Wohn-Riester gemerkt und mit 2% pro Jahre verzinst. Bei Rentenbeginn muss man den Betrag, der auf diesem Konto zusammengerechnet worden ist in Raten oder Einmalig versteuern. Wer die Einmalvariante wählt, bekommt einen Vorteil: Man bekommt 30% der Steuerschulden erlassen. Wer bei Renteneintritt auf einen Schlag zahlen kann, spart also zusätzlich.



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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 19. Dezember 2009 )
 

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